Covid-19 Verordnung
NEUE COVID-19 VERORDNUNG GÜLTIG 12.12.2021 Gemäß BGBl. II Nr. 537/2021 dürfen BogenschützInnen Bogensportanlagen im Freien und in geschlossenen Räumen mit einem gültigen 2G Nachweis betreten. In geschlossenen Räumen ist außer beim Schießen eine FFP2 Maske zu tragen. Ausnahmen davon


