NEUE COVID-19 VERORDNUNG GÜLTIG 01.12.2021
Gemäß BGBl. II Nr. 511/2021 dürfen BogenschützInnen Bogensportanlagen im Freien unter folgenden Voraussetzungen betreten:
Alle nur mit 2G !!!!
Alleine und mit Personen des gemeinsamen Haushalts
oder
mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner
oder
mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister)
oder
mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird
Indoor Sportstätten dürfen nicht betreten werden.
Ausnahmen davon bilden BogenschützInnen nach § 3 Z 6 BSFG 2017 bzw. § 3 Z 8 BSFG 2017. (Nach Interpretation des ÖBSV sind das alle mit einer gültigen ÖBSV Lizenz)
Euer BSC-Kumberg